In Bayern kann das Gebäude (außer im baurechtlichen Außenbereich) nach Art.57 Abs. 1 Nr.1a BayBo ohne Baugenehmigung errichtet werden.
Gebäude mit einem Brutto-Rauminhalt bis zu 75m³, außer im Außenbereich.
Der Hoch-Terrassen-Stand ist ein geschütztes EU-Industrie-Design von uns und kann individuell gemäß Ihren Wünschen in unterschiedlichen Größen, Ausführungen und Ausstattungen gebaut werden.
Zimmerei Singhammer
Terrassen Hochstand
Aussichts-Plattform
Relax-Schwebe-Terrasse
Patio-Freisicht-Turm
Exklusive Holz-Terrasse
Einmaliger Holz-Terrassen-Stand
Stefan Singhammer & Fred Moll
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Zimmerei Singhammer
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Telefon: 08065 / 9292
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